Bansemer Immobilien – Beratung, Service, Wertermittlung, Vermietung, Verkauf 04163 828315

Bansemer Immobilien

Horneburg · inhabergeführt seit 2000

Immobilien im Landkreis Stade – professionell bewertet und persönlich betreut.

Verkauf, Vermietung und Wertermittlung im Landkreis Stade und im Süden Hamburgs – vom ersten Gespräch bis zur Schlüsselübergabe alles aus einer Hand.

  • Erstberatung kostenlos
  • Wertermittlung nach ImmoWertV
  • Immer derselbe Ansprechpartner
seit 2000

Inhabergeführt in Horneburg

30+ Jahre

Berufserfahrung rund um die Immobilie

IHK-geprüft

Immobilienfachwirt und staatl. gepr. Techniker

Quinzz – Connecting Property Minds

Netzwerkpartner – bundesweite Reichweite für Ihre Immobilie

Leistungen

Alles aus einer Hand – von der ersten Einschätzung bis zur Schlüsselübergabe

Sie möchten ein Haus, eine Wohnung oder ein Grundstück verkaufen? Wir übernehmen den kompletten Ablauf: Bewertung, Unterlagen, Exposé, Vermarktung, Besichtigungen, Verhandlung, Notartermin und Übergabe. Sie behalten jederzeit den Überblick.

Verkauf

Diskrete, unverbindliche und kostenlose Erstberatung – danach vermarkten wir Ihre Immobilie zielgerichtet.

  • Marktwertanalyse und Preisstrategie
  • Beschaffung aller Unterlagen, professionelle Fotos, überarbeitete Grundrisse
  • Exposé unter Beachtung aller rechtlichen Vorgaben, inkl. Energieausweis-Pflichtangaben
  • Bonitäts- und Finanzierungsprüfung der Interessenten
  • Kaufvertragsvorbereitung, Notarbegleitung, Übergabeprotokoll mit Zählerständen

Vermietung

Wir finden zahlungsfähige Mieter und nehmen Ihnen die Formalitäten ab.

  • Ermittlung des marktgerechten Mietpreises
  • Exposé, Objektfotografie, Veröffentlichung auf den relevanten Portalen
  • Sorgfältige Mieterauswahl mit vollständigen Unterlagen und Bonitätsprüfung
  • Mietvertrag, Übergabe- und Abnahmeprotokoll

Wertermittlung & Wertgutachten

Ob eine nachvollziehbare kurze Wertermittlung oder ein ausführliches Marktwertgutachten – je nach Bedarf und Anlass – die Grundlage für jede fundierte Entscheidung.

  • Vergleichswert-, Ertragswert- und Sachwertverfahren
  • Auswertung von Bodenrichtwerten und tatsächlichen Vergleichspreisen
  • Berücksichtigung von Baujahr, Modernisierungen, Lage und Zustand
  • Ausführliche, schriftliche Dokumentation der Herleitung
Schwerpunkt

Was ist Ihre Immobilie wirklich wert?

Der Angebotspreis entscheidet über den Verkaufserfolg. Ist er zu hoch, steht die Immobilie monatelang online und verliert an Anziehungskraft. Ist er zu niedrig, fällt es niemandem auf – weil keiner erfährt, was möglich gewesen wäre. Wir ermitteln den Verkehrswert nachvollziehbar nach den anerkannten Verfahren der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) und legen offen, wie das Ergebnis zustande kommt.

Typische Anlässe

  • Verkauf
  • Erbschaft & Erbauseinandersetzung
  • Scheidung
  • Finanzierung
  • Schenkung
  • Steuerliche Zwecke
  • Vermögensübersicht

Die Wertermittlung ist für Sie kostenlos. Kosten entstehen erst bei einem ausführlichen Marktwertgutachten – dafür vereinbaren wir vorab einen Festpreis.

01

Vergleichswertverfahren

Auswertung tatsächlich erzielter Kaufpreise vergleichbarer Objekte in vergleichbarer Lage – der Maßstab bei Eigentumswohnungen, Reihenhäusern und Grundstücken.

02

Ertragswertverfahren

Bewertung über die nachhaltig erzielbare Miete, Bewirtschaftungskosten und den Liegenschaftszinssatz – maßgeblich bei vermieteten Objekten und Mehrfamilienhäusern.

03

Sachwertverfahren

Bodenwert plus Herstellungswert der baulichen Anlagen, gemindert um Alterswertminderung und aufgewertet durch nachgewiesene Modernisierungen – üblich beim Eigenheim.

Wir erstellen auf Wunsch auch ausführliche Marktwertgutachten. Ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, wie es Gerichte oder Finanzämter im Einzelfall verlangen, können wir damit nicht ersetzen – hier vermitteln wir Ihnen gerne den passenden Kontakt.

Ablauf

In vier Schritten zum Abschluss

Transparent von Anfang an – Sie wissen jederzeit, woran wir gerade arbeiten.

Erstgespräch

Wir besichtigen Ihre Immobilie, hören zu und klären Ihre Ziele – diskret, unverbindlich und kostenlos.

Wert & Unterlagen

Wertermittlung, Beschaffung von Grundbuchauszug, Flurkarte, Grundrissen und Energieausweis.

Vermarktung

Exposé, Portale, Website, Schaufenster und unser Kundenstamm mit vorgemerkten Interessenten. Besichtigungen führen wir persönlich durch.

Abschluss

Preisverhandlung, Finanzierungsprüfung, Notartermin und Übergabe mit protokolliertem Zustand und Zählerständen.

Aktuelle Objekte

Häuser, Wohnungen und Grundstücke im Angebot

Direkt aus unserer Objektverwaltung – tagesaktuell, ohne Umweg.

Drochtersen

Ein Flurstück - zwei Baufelder

Grundstück
3.365 m²
330.000 €zzgl. Provision
Energieausweis:bei unbebauten Grundstücken nicht erforderlich
Jork

Renditeobjekt - Einmalige Gelegenheit - Wohn.- und Geschäftshaus im Alten Land

Wohnfläche
160 m²
Grundstück
181 m²
650.000 €zzgl. Provision
Bedarfsausweis227,0 kWh/(m²·a)ÖlBj. 1957G
Buxtehude · Immenbeck

Courtagefrei für Käufer - Doppelhaushälfte in Buxtehude-Immenbeck

Wohnfläche
110 m²
Zimmer
4
Grundstück
320 m²
485.000 €provisionsfrei für Käufer
Verbrauchsausweis123,4 kWh/(m²·a)GasBj. 2000D

Ist nichts Passendes dabei? Sagen Sie uns, wonach Sie suchen – wir melden uns, sobald etwas hereinkommt.

Noch nicht online: Viele Objekte vermitteln wir direkt aus unserem Kundenstamm an vorgemerkte Interessenten. Wer dort vorgemerkt ist, erfährt zuerst davon.

Als Partnermakler von Quinzz. sind wir an ein bundesweites Maklernetzwerk angebunden: Ihre Immobilie erreicht dadurch auch Interessenten, die ihre Suche außerhalb der Region begonnen haben.

Unser Profil im Netzwerk

Zusätzlich veröffentlichen wir auf den gängigen Immobilienportalen, präsentieren Ihre Immobilie in unseren Büroräumen in der Lange Str. 6 und werben auf Wunsch mit einem Hinweisschild am Objekt.

Referenzen

Bereits vermittelt

Ein Ausschnitt aus den Objekten, für die wir Käufer und Mieter gefunden haben. Diese Objekte stehen nicht mehr zum Verkauf.

AußenansichtVermietet
Bliedersdorf

Geräumige Doppelhaushälfte in Bliedersdorf

Wohnfläche
121 m²
Zimmer
4
Grundstück
401 m²
EmpfangVermietet
Buxtehude

Büro,- oder Praxisetage - Zwischen den Brücken - Buxtehude

Zimmer
5
StraßenansichtVerkauft
Dollern

Einfamilienhaus - super Lage in Dollern - Courtagefrei für Käufer

Wohnfläche
112 m²
Zimmer
4
Grundstück
919 m²
EingangVerkauft
Dollern

Reihenhaus in ruhiger Lage mit toller Aussicht - keine Käuferprovision

Wohnfläche
104,7 m²
Zimmer
4
Grundstück
204,6 m²
AnsichtVerkauft
Fredenbeck

Kein Öl - kein Gas - Traumbungalow für Singles oder Paare

Wohnfläche
94 m²
Zimmer
2
Grundstück
822 m²

Was ist Ihre Immobilie wert?

Wir schauen uns Ihr Objekt an und erstellen Ihre Immobilienbewertung – diskret, unverbindlich und kostenlos.

Wir über uns

Ein Ansprechpartner, der die Region kennt

Seit dem 01.04.2000 sind wir für unsere Kunden im Landkreis Stade und im Süden Hamburgs tätig – in Horneburg und Buxtehude ebenso wie in Stade, Jork und den Gemeinden ringsum. Bei uns sprechen Sie immer mit dem Chef – vom ersten Anruf bis zur Übergabe.

Porträt von Arne Müller

Inhaber

Arne Müller

Immobilienfachwirt (IHK) und staatlich geprüfter Techniker der Fachrichtung Holztechnik. Mehr als 30 Jahre Berufserfahrung rund um die Immobilie – vom Bauteil bis zum Kaufvertrag.

Unser Netzwerk vor Ort

Über die Jahre ist ein belastbares Netzwerk entstanden, von dem unsere Kunden unmittelbar profitieren:

  • Handwerksbetriebe
  • Kreditinstitute & Finanzierungsberater
  • Sachverständige
  • Ortsansässige Notariate
  • Behörden im Landkreis Stade
  • Vorgemerkte Kaufinteressenten
Kundenstimmen

Was unsere Kunden sagen

Wir waren von Arne Müller begeistert! Seine Professionalität, Freundlichkeit und Hilfsbereitschaft haben uns den Hauskauf enorm erleichtert. Die vielen wertvollen Tipps zu möglichen Umbauten waren Gold wert und schauen gerade ob wir diese Umsetzen können. Die schnelle Kommunikation per Mail und seine Leidenschaft für seinen Job haben uns überzeugt. Wir können Arne Müller uneingeschränkt weiterempfehlen.
Christian Gehle Hauskauf · Bewertung bei Google
Ich bin rundum zufrieden! Herr Müller ist ein sehr freundlicher und kompetenter Makler, der mich während des gesamten Verkaufsprozesses bestens begleitet hat. Der Verkauf meines Hauses verlief unkompliziert und deutlich schneller als erwartet. Besonders hervorzuheben ist das hochwertige Exposé sowie die perfekten Bilder im Internet – das hat sicherlich maßgeblich zum schnellen Erfolg beigetragen. Eine klare Herzensempfehlung!
Nicole Düsmann Hausverkauf · Bewertung bei Google

Seit Jahren unser Haus&Hof Immobilienmakler, den wir selbst für weiter entfernte Objekte verwenden, weil hier mitgedacht wird, alles einfach reibungslos mit hoher Qualität funktioniert!

Ein Beispiel: Nachdem ein Objekt fast ein halbes Jahr bei unserem vorherigem Makler frei stand, wurde Bansemer Immobilien dazugeschaltet. Diese machten umgehend eigene Fotos von den Räumen (an Herrn Müller ist ein ausgezeichneter Fotograf 'verloren' gegangen) und sofort kamen die Anfragen! Ich habe gelernt: Der erste Eindruck guter Bilder ist nicht zu unterschätzen.

Ausserdem eine schnelle, präzise Kommunikation - hier arbeitet man mit Profis zu einem vernünftigem Preis! Auf eine weitere langjährige Zusammenarbeit, gut das es Sie gibt!

  • Ansprechbarkeit
  • Qualität
  • Professionalität
  • Wert
Svante Schubert Langjähriger Auftraggeber · Bewertung bei Google
Bansemer Immobilien wird von uns uneingeschränkt weiter empfohlen, Herr Müller ist sehr zuverlässig und aktiv und kümmert sich, der Kunde steht dort im Mittelpunkt, vielen Dank.
M&S Bauelemente Verkauf und Kauf einer Privatimmobilie · Bewertung bei Google

Alle hier gezeigten Bewertungen stammen von Kundinnen und Kunden, für die wir tatsächlich tätig waren. Wir geben sie im unveränderten Wortlaut wieder – jede Karte verlinkt auf die Originalbewertung bei Google, wo sie öffentlich nachlesbar ist.

Häufige Fragen

Kurz beantwortet

Wer zahlt die Maklerprovision?

Beim Verkauf von Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen an einen Käufer, der Verbraucher ist, gelten seit dem 23.12.2020 die §§ 656a ff. BGB. Sie schreiben keine zwingende Halbteilung vor, sondern begrenzen, wie die Provision verteilt werden darf:

  • Der Maklervertrag bedarf der Textform (§ 656a BGB) – eine mündliche Absprache ist unwirksam.
  • Werden wir für beide Seiten tätig und lassen uns von beiden bezahlen, dürfen wir von Käufer und Verkäufer nur denselben Betrag verlangen (§ 656c BGB).
  • Beauftragt uns nur eine Seite, darf höchstens die Hälfte der Provision auf die andere Seite abgewälzt werden – und diese muss erst zahlen, wenn die auftraggebende Seite ihren Anteil nachweislich gezahlt hat (§ 656d BGB).

Reine Innencourtage: Zulässig bleibt, dass allein der Verkäufer die Provision trägt – der Käufer zahlt dann nichts. Diese Variante vereinbaren wir gerne, sprechen Sie uns darauf an. Ausgeschlossen ist die einseitige Abwälzung: Hat der Verkäufer uns beauftragt, darf der Käufer nicht mehr als die Hälfte übernehmen.

Für Mehrfamilienhäuser, unbebaute Grundstücke und Gewerbeobjekte gelten diese Regeln nicht – dort ist die Provision frei vereinbar. Bei der Vermietung gilt das Bestellerprinzip nach § 2 Abs. 1a Wohnungsvermittlungsgesetz: Es zahlt, wer uns beauftragt hat; die Provision ist dabei auf zwei Nettokaltmieten zuzüglich Umsatzsteuer begrenzt (§ 3 Abs. 2 WoVermittG). Die konkrete Höhe halten wir in jedem Fall vor Beginn schriftlich fest.

Muss ich eine Reservierungsgebühr zahlen?

Nein. Wir verlangen keine Reservierungsgebühr – und dürften sie in vorformulierten Verträgen auch gar nicht wirksam vereinbaren.

Der Bundesgerichtshof hat am 20. April 2023 entschieden (Az. I ZR 113/22), dass eine solche Klausel den Kunden unangemessen benachteiligt, wenn die Rückzahlung ausgeschlossen ist und ihm weder ein nennenswerter Vorteil noch eine geldwerte Gegenleistung gegenübersteht. Das gilt auch dann, wenn die Reservierung nicht im Maklervertrag selbst, sondern später gesondert vereinbart wird.

Welche Unterlagen werden für den Verkauf benötigt?
In der Regel Grundbuchauszug, Flurkarte, Baugenehmigung, Schnitte und Grundrisse, Wohn- und Nutzflächenberechnung, Energieausweis, Infos aus dem Baulastenverzeichnis sowie – bei Eigentumswohnungen – Teilungserklärung, Abgeschlossenheitserklärung, Protokolle der Eigentümerversammlungen und die aktuelle Hausgeldabrechnung und die aktuellen Mietverträge. Was fehlt, beschaffen wir für Sie bei Grundbuchamt, Katasteramt und Bauamt etc.
Brauche ich einen Energieausweis – und welchen?

Ja. Beim Verkauf und bei jeder Neuvermietung ist ein gültiger Energieausweis Pflicht (§ 80 GEG). Er muss spätestens bei der Besichtigung vorliegen und dem Käufer nach Vertragsschluss übergeben werden. Ab Ausstellung gilt er zehn Jahre.

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis? Der Verbrauchsausweis stützt sich auf die Abrechnungen der vergangenen Jahre, der Bedarfsausweis auf eine bauliche Untersuchung. Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde, ist der Bedarfsausweis vorgeschrieben – es sei denn, das Gebäude wurde entsprechend modernisiert.

Schon in der Anzeige müssen Werte daraus genannt werden (§ 87 GEG): Art des Ausweises, Endenergiebedarf oder -verbrauch, wesentlicher Energieträger, Baujahr laut Ausweis und Energieeffizienzklasse. Fehlen sie, ist das eine Ordnungswidrigkeit. Liegt noch kein Ausweis vor, beschaffen wir ihn für Sie.

Wie lange dauert ein Verkauf?
Das hängt von Objekt, Preisvorstellung und Marktlage ab. Von der Beauftragung bis zur Beurkundung liegen üblicherweise einige Wochen bis wenige Monate; bis zur Übergabe kommt die Zeit für Kaufpreiszahlung und Grundbuchvollzug hinzu. Ein realistischer Angebotspreis ist der wirksamste Hebel für einen zügigen Verkauf.
Was kostet eine Wertermittlung?
Die Wertermittlung ist für Sie kostenlos – auch dann, wenn Sie sich danach gegen einen Verkauf entscheiden. Kosten entstehen erst bei einem ausführlichen Marktwertgutachten, wie es etwa für Erbauseinandersetzung, Scheidung oder Finanzierung gebraucht wird: Dafür vereinbaren wir vorab einen Festpreis, abhängig von Objektart und Umfang. Sprechen Sie uns einfach an.
Welche Kosten entstehen mir als Verkäufer außer der Provision?

Überschaubar, aber es sind ein paar Posten:

  • Energieausweis, falls noch keiner vorliegt.
  • Unterlagen – Grundbuchauszug, Flurkarte, Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis. Dafür erheben die Ämter Gebühren.
  • Löschung eingetragener Grundschulden. Ist Ihr Darlehen längst abbezahlt, die Grundschuld aber noch eingetragen, fallen für die Löschung Notar- und Grundbuchkosten an. Sie trägt üblicherweise der Verkäufer.
  • Vorfälligkeitsentschädigung, wenn ein laufendes Darlehen vorzeitig abgelöst wird und die Zinsbindung noch läuft.

Die Kosten des Kaufvertrags selbst – Notar und Eintragung des neuen Eigentümers – trägt üblicherweise der Käufer. Was in Ihrem Fall zusammenkommt, sagen wir Ihnen vorab.

Muss ich beim Verkauf Steuern zahlen?

Häufig nicht. Ein Gewinn aus dem Verkauf ist steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Verkauf weniger als zehn Jahre liegen (§ 23 EStG, umgangssprachlich „Spekulationsfrist“).

Die wichtigste Ausnahme: Haben Sie die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt, bleibt der Gewinn steuerfrei – unabhängig davon, wie lange sie Ihnen gehört. Diese Jahre müssen nicht voll sein; es genügt, wenn die Eigennutzung in sie hineinreicht.

Wer innerhalb weniger Jahre mehrere Objekte veräußert, kann zudem als gewerblicher Grundstückshändler eingestuft werden – dann gelten andere Regeln.

Das ist eine erste Orientierung und keine steuerliche Beratung – die dürfen wir nicht erbringen. Für Ihren Fall fragen Sie bitte Ihre Steuerberaterin oder Ihren Steuerberater; gern nennen wir Ihnen einen Kontakt.

Kann ich verkaufen, obwohl noch ein Kredit auf dem Haus läuft?
Ja – das ist der Normalfall und kein Hindernis. Die im Grundbuch eingetragene Grundschuld wird aus dem Kaufpreis abgelöst; der Notar wickelt das mit Ihrer Bank ab, sodass der Käufer ein lastenfreies Grundstück erhält. Läuft die Zinsbindung noch, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Fragen Sie dort früh nach der Ablösesumme – die Zahl gehört in die Rechnung, bevor Sie sich auf einen Preis festlegen.
Wir haben geerbt – was ist zu beachten?

Eigentümer sind Sie bereits. Beim Kauf wird man erst mit der Eintragung ins Grundbuch Eigentümer (§ 873 BGB) – das ist die Regel, die die meisten kennen. Beim Erbfall ist es anders: Dort geht das Vermögen schon mit dem Todestag von Gesetzes wegen auf die Erben über (§ 1922 BGB), ohne dass dafür etwas eingetragen sein müsste. Steht im Grundbuch noch der Verstorbene, ist lediglich das Grundbuch unrichtig – nicht Ihr Eigentum offen.

Für den Verkauf müssen Sie deshalb nicht erst umgeschrieben werden. Verkaufen Erben das geerbte Grundstück, verzichtet das Gesetz ausdrücklich auf die sonst nötige Voreintragung (§ 40 GBO). Nachzuweisen ist allein die Erbfolge: durch Erbschein oder durch ein notarielles Testament samt Eröffnungsniederschrift (§ 35 GBO). Lässt sich die Erbfolge daraus nicht zweifelsfrei ablesen, kann das Grundbuchamt dennoch einen Erbschein verlangen.

Wollen Sie die Immobilie behalten, lassen Sie das Grundbuch berichtigen – innerhalb von zwei Jahren nach dem Erbfall ist das gebührenfrei (GNotKG KV 14110). Die Frist beginnt mit dem Todestag und wird streng gehandhabt, auch dann, wenn sich das Erbscheinverfahren hingezogen hat.

Gehört die Immobilie einer Erbengemeinschaft, kann nur gemeinsam verkauft werden. Für die Auseinandersetzung und für das Finanzamt wird meist ein belastbarer Wert gebraucht – genau dafür ist unsere Wertermittlung da.

Welche Nebenkosten kommen als Käufer auf mich zu?

Neben dem Kaufpreis sind drei Posten einzuplanen:

  • Grunderwerbsteuer: in Niedersachsen 5,0 % des Kaufpreises.
  • Notar und Grundbuch: zusammen üblicherweise rund 1,5 bis 2 %.
  • Maklerprovision, soweit sie im konkreten Fall auf die Käuferseite entfällt – bei reiner Innencourtage zahlen Sie hier nichts.

Ohne Provision liegen Sie damit bei rund 6,5 bis 7 % des Kaufpreises. Banken erwarten in der Regel, dass diese Nebenkosten aus Eigenkapital gedeckt werden – mitfinanzieren lassen sie sich meist nicht.

Kann ein Kaufvertrag widerrufen werden?

Nein. Ein Immobilienkaufvertrag wird notariell beurkundet; ab diesem Moment sind beide Seiten gebunden. Ein Widerrufsrecht wie im Onlinehandel gibt es hier nicht. Ein Rücktritt kommt nur in Betracht, wenn der Vertrag ihn ausdrücklich vorsieht oder eine Seite ihre Pflichten verletzt.

An die Stelle des Widerrufs tritt die Bedenkzeit vor der Beurkundung: Ist auf einer Seite ein Unternehmer und auf der anderen ein Verbraucher beteiligt, soll der Notar den Vertragsentwurf im Regelfall zwei Wochen vorher zur Verfügung stellen (§ 17 Abs. 2a BeurkG). Beim Verkauf von privat an privat gilt diese Frist nicht – lassen Sie sich den Entwurf trotzdem rechtzeitig geben und lesen Sie ihn in Ruhe.

Anders beim Maklervertrag: Kommt er außerhalb unserer Geschäftsräume oder ausschließlich über Telefon, E-Mail oder Internet zustande, haben Sie als Verbraucher ein vierzehntägiges Widerrufsrecht. Darüber belehren wir Sie in Textform, bevor wir tätig werden.

Was passiert beim Notartermin?

Der Notar ist zur Neutralität verpflichtet – er vertritt keine der beiden Seiten, sondern belehrt beide. Den Entwurf erhalten Sie vorab; im Termin wird der gesamte Vertrag verlesen, und Sie können jederzeit nachfragen.

Danach läuft es in fester Reihenfolge weiter:

  • Eintragung einer Auflassungsvormerkung – sie sichert dem Käufer seinen Anspruch, bevor er zahlt.
  • Einholen der Löschungsunterlagen für eingetragene Grundschulden und der behördlichen Erklärungen, etwa zum Vorkaufsrecht der Gemeinde.
  • Fälligkeitsmitteilung des Notars – erst jetzt wird der Kaufpreis zur Zahlung fällig.
  • Übergabe mit protokolliertem Zustand und Zählerständen.
  • Zuletzt die Eigentumsumschreibung im Grundbuch.

Zwischen Beurkundung und Übergabe liegen dadurch meist einige Wochen. Wir stimmen uns in dieser Zeit mit dem Notariat ab und halten Sie auf dem Laufenden.

In welchem Gebiet sind Sie tätig?
Schwerpunkt ist der Landkreis Stade mit Horneburg, dem Alten Land und den umliegenden Gemeinden sowie der Süden Hamburgs. Für Objekte außerhalb dieses Gebiets sprechen Sie uns bitte an – wir sagen Ihnen ehrlich, ob wir die richtige Adresse sind.
Kontakt

Sprechen wir über Ihre Immobilie

Rufen Sie an, schicken Sie eine Mail oder kommen Sie in der Lange Str. 6 vorbei – wir freuen uns auf Sie.

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