Bansemer Immobilien 04163 828315
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Was ist Ihre Immobilie wert?

Sagen Sie uns in fünf kurzen Schritten, worum es geht. Wir sehen uns Ihre Immobilie an und ermitteln den Wert nach den anerkannten Verfahren der Immobilienwertermittlungs­verordnung – diskret, unverbindlich und kostenlos.

Schritt 1 von 5 Wo liegt die Immobilie?

Die Lage ist der größte einzelne Faktor beim Wert. Die Adresse bleibt bei uns und wird ausschließlich für Ihre Anfrage verwendet.

Schritt 2 von 5 Um was für eine Immobilie geht es?
Schritt 3 von 5 Die Eckdaten

Geschätzte Angaben genügen – was Sie nicht zur Hand haben, lassen Sie einfach frei. Wir klären den Rest beim Termin vor Ort.

Zustand
Schritt 4 von 5 Anlass und Zeitrahmen

Beides ist freiwillig – es hilft uns aber sehr. Eine Bewertung für das Finanzamt sieht anders aus als eine vor dem Verkauf.

Wann soll es so weit sein?
Schritt 5 von 5 Wie erreichen wir Sie?

Wir melden uns in der Regel noch am selben Werktag und stimmen einen Termin ab. Es folgt kein automatischer Rechenwert, sondern ein Gespräch.

Pflichtfelder. Ihre Angaben werden verschlüsselt an unseren eigenen Server übertragen und ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage verwendet – Einzelheiten in der Datenschutzerklärung. Sie möchten lieber gleich sprechen? Rufen Sie an unter 04163 828315.

Wie es weitergeht

Was nach dem Absenden passiert

Wir melden uns

In der Regel noch am selben Werktag, telefonisch oder per E-Mail – je nachdem, was Ihnen lieber ist.

Termin vor Ort

Eine Immobilie lässt sich nicht aus einem Formular heraus bewerten. Wir sehen sie uns an – das dauert selten länger als eine Stunde.

Wertermittlung

Nach Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren, je nachdem, was zu Ihrer Immobilie passt. Wir legen offen, wie das Ergebnis zustande kommt.

Sie entscheiden

Die Wertermittlung ist kostenlos und verpflichtet zu nichts. Ob und wann Sie verkaufen, bleibt allein Ihre Sache.

Kosten entstehen erst bei einem ausführlichen Marktwertgutachten – dafür vereinbaren wir vorab einen Festpreis. Ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen, wie es Gerichte oder Finanzämter im Einzelfall verlangen, können wir damit nicht ersetzen; hier vermitteln wir Ihnen gerne den passenden Kontakt.